PHILosophie
Unser Anliegen ist es, unseren Kunden möglichst umfassend in allen Fragen rund um Steuern und Finanzen behilflich zu sein.
Wir betreuen vor allem kleine GmbHs, Einzelunternehmer sowie Privatpersonen. Dabei bieten wir einen umfangreichen Service rund um alle Fragen zu privaten und betrieblichen Steuern.
Wir erstellen Ihren Jahresabschluss und die dazugehörigen Steuererklärungen. Zu unserem Service gehört auch die regelmäßige betriebswirtschaftliche Auswertung Ihrer Buchhaltung sowie die Kontrolle aller anfallenden Steuerzahlungen. Zu unserem Kundenkreis gehören Handwerker, Ärzte, Architekten und Designer ebenso wie Vereine und Museen.
Um zufriedene Kunden zu haben ist uns ein intensiver persönlicher Kontakt zwischen Steuerberater und Mandant wichtig. Dabei pflegen wir einen vertrauensvollen und zwanglosen Umgang.
Unsere langjährige Arbeit hat gezeigt, dass wichtige Informationen oftmals nur im direkten Gespräch mit den Mandanten gewonnen werden können. Wir bieten deshalb im Rahmen der Buchhaltung einen Belegservice an: In regelmäßigen Abständen kommen wir bei Ihnen vorbei und holen die aktuellen Belege ab. Dabei beantworten wir Ihnen gerne Fragen, die für Ihre Arbeit wichtig sind. Darüber hinaus stehen wir jederzeit gerne für ein Gespräch zur Verfügung!
Um schlanke Strukturen und schnelle Reaktionszeiten bieten zu können, setzen wir verstärkt auf cloudbasiertes Arbeiten. Digitaler Belegtransfer, Beleg-App sowie ein Unternehmensportal für jederzeit verfügbare Auswertungen gehören ebenso zu unserem Angebot wie der Verzicht auf ausgedruckte Jahresabschlussberichte. Damit senken wir Kosten und schonen die Umwelt.
Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen!
Ihr Team vom Steuerbüro Lipp
WIR HELFEN IHNEN WEITER
Peter Lipp Steuerberater
Dipl. Betriebswirt (FH) Certified International Accountant B.A. Arts
Arbeitszimmer - Neuregelung
14.11.2023
Die Abziehbarkeit von Arbeitszimmerkosten ist durch das Jahressteuergesetz 22 neu geregelt worden. Der BMF hat in einem Schreiben vom 15.08.2023 zu Zweifelsfragen der Anwendung Stellung genommen. Aus meiner Sicht erfreulich ist die Fortführung der Tagespauschalen für die Arbeitszimmernutzung. Diese wurden zur Abfederung der Corona Krist eingeführt und bleiben bestehen. Damit wird der flexibleren Arbeitsweise unseres Jahrzehntes Rechnung getragen.
Poker - kein Glücksspiel?
14.08.2023
Grundsätzlich sind Gewinne aus Glücksspielen mangels Gewinnerzielungsabsicht nicht zu versteuern. Anders hat der BFH jetzt bei einem Mathe Student entschieden, der über mehrere Jahre wiederholt Gewinne beim Onlinepoker erzielt hat. Und zwar nicht unerheblich. Hier sehen die Richter eine Berufsmässigkeit. Da drängt sich die Frage auf, ob das bei Verlusten genau so gesehen wird. Wie so oft scheint hier die Gewinnerzielungsabsicht im Mittelpunkt der Frage zu stehen, allerdings nicht die des Steuerpflichtigen...
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